Verbandsbeschreibung
Der Verband hat die Aufgabe, Trink- und Brauchwasser zu beschaffen und bereitzustellen, sowie den Bau, Betrieb und Unterhaltung der Anlagen, die der Versorgung der Mitglieder mit Trink- und Brauchwasser dienen, durchzuführen. Das Trink-, Brauchwasser wird auch zu Feuerlöschzwecken zur Verfügung gestellt.
Er besteht aus den Organen Verbandsversammlung und Vorstand sowie zusätzlich Geschäftsführung, Prüfungsausschuss und Verbandsschau. Er steht unter der Rechtsaufsicht des Oberkreisdirektors des Oberbergischen Kreises in Gummersbach. Für den WBV-Ohl ist das Gesundheitsamt Gummersbach zuständig.
Der Wasserbeschaffungsverband Ohl ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Verband dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder. Er verwaltet sich im Rahmen der Gesetze selbst. Als Regelwerk dienen das Wasserverbandsgesetz (WVG), die Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die Verbandssatzung und die Wasserbezugsordnung des Verbandes, sowie die einschlägigen Gesetze (AVB Wasser).
An das für den WBV-Ohl zuständige Finanzamt Wipperfürth müssen Umsatzsteuer und ggf. Körperschaftssteuer abgeführt werden.
Die Wirtschaftsprüfung des WBV-Ohl erfolgt jährlich durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer nach dem Gesetz über Wasser- und Bodenverbände und durch den Prüfungsausschuss.
Der Verband verfügt über ein Verbandsvermögen bestehend aus Konten, Maschinen, Geräten, Inventar und Gebäudebesitz (Hochbehälter / Pumpenhaus). Darüber hinaus sind Geräte zur Durchführung der Verbandsaufgaben vorhanden.
Zur Durchführung der Verwaltung steht ein Büroraum im Anbau am Hochbehälter (HB) zur Verfügung.
Die Verwaltung erfolgt DV-gestützt über einen Server beim Vorsteher.
Die Vorstandssitzungen finden nach Bedarf statt.
Der kaufmännische Vorstandsausschuss arbeitet in den Büros des Verbandes im Anbau des Hochbehälters und in den Privaträumen des Vorstehers und/oder des jeweiligen Ausschussmitgliedes.
Der technische Vorstandsausschuss arbeitet ebenfalls im Büro des Verbandes im Anbau des Hochbehälters.
Die Wasserförderung erfolgt über 2 Tiefbrunnen mit einer Gesamtleistung von ca. 20 cbm/h. Das Wasser wird aus einer Tiefe von ca. 40 (TBII) bzw. 85 (TBIII) m gefördert. Die Fördermenge wird nach Bedarf über eine Niveauschaltung gesteuert.
Die Tiefenbrunnenpumpen sind so geschaltet, dass nach bestimmten Zeitspannen ein Wechsel der Priorität erfolgt.
Die Kontrolle der Fördermengen erfolgt über hierfür installierte Wasserzähler. Zur Überwachung der Rohwasserqualität sind Probeentnahmestellen in den Zuleitungen zum Vorratsbehälter angebracht. Die Tiefenbrunnenpumpen sind zusätzlich gegen Trockenlauf geschützt. Das Rohwasser wird über einen JURA-Kalkfilter aufbereitet und über eine UV-Filteranlage entkeimt.
Die Trinkwasseruntersuchungen richten sich nach gesetzlichen Vorgaben (TrinkwV), die die Anzahl der Proben und der zu untersuchenden Parameter bestimmen. Die Probeentnahmen finden direkt bei einem Verbraucher statt. Zusätzlich werden Rohwasserproben entnommen und u.a. alle 2 Jahre das Grundwasser vom Landesumweltamt überprüft.
Die Kontrolle der Förder- und Verteileranlagen erfolgt über eine installierte Messeinrichtung kontinuierlich und die Daten werden auf dem Server des WBV gespeichert. Die Fördermengen werden wöchentlich überprüft und registriert. Seit Oktober 2008 werden Störungen der Anlagen aus dem Hochbehälter über eine Fernwirkanlage per SMS an ein Handy (Mitglied des Vorstandes) übertragen.
Der durchschnittliche Wasserverbrauch beträgt z.Zt. (2019) 27850 cbm/Jahr. Die erforderliche Genehmigung zur Wasserschürfung liegt vor. Die jährlichen Wasserverluste belaufen sich auf z.Zt. (2019) ca. 20 %.
Das aus den Tiefenbrunnen geförderte Wasser wird nach einem Zwangsdurchlauf durch die UV-Bestrahlungsanlage und das pH-Filterbecken (JURA-Kalk) in einen unterirdischen Vorratsbehälter mit 75 (30+45) cbm Fassungsvermögen geleitet, aus dem es mittels einer Druckerhöhungsanlage von 5 Pumpen (zwei davon Drehzahl gesteuert) plus einer Feuerlöschpumpe in das Leitungsnetz zur Verteilung befördert wird. Diese Anlage verfügt über eine Leistung von 55 cbm/h.
Der Betriebsdruck an der Anlage wird durch die Drehzahlsteuerung von 2 Pumpen auf gleichmäßigem Druck gehalten und liegt im Leitungsnetz zwischen 6 und 10 bar je nach Höhenlage. Durch den jeweiligen Bedarf schalten sich mittels einer elektronisch gesteuerten Kaskadenschaltung bis zu 3 Pumpen zusätzlich in den Betrieb ein. Bei Bedarf wird druckgesteuert automatisch die „Löschwasserpumpe“ zugeschaltet.
Die Verteilung erfolgt über ein Hauptleitungsnetz von insgesamt ca. 8800 m Länge aus folgenden Materialien und Dimensionen :
DN 125 in PVC 100,
DN 125 in ZA,
DN 125 in GG,
DN 100 in PVC 100,
DN 100 in GG,
DN 80 in PVC 100,
DN 80 in GG,
DN 80 und DN 100 in PE,
DN 63 in St,
DN 50 in PE (überwiegend gemeinsame Zuleitungen)
und diverse Hausanschlussleitungen in PE und neu HDPE/blau.
Das Leitungsnetz und die Anlagen werden jährlich durch die Schaubeauftragten des Verbandes einer Sichtprüfung unterzogen. Mängel und Besonderheiten werden im Schaubuch aufgelistet und dienen dem Vorstand als Hilfe zur Mängelbeseitigung.
Zur Entnahme von Brauchwasser sind im Leitungsnetz 52 Hydranten installiert. Die Regulierung des Wasserflusses erfolgt über 95 Hauptabsperrschieber, diverse Schieber und Ventile im Hochbehälter und 243 Hausanschlussventile.
Insgesamt sind 390 Absperrvorrichtungen im Versorgungsnetz vorhanden.
Das Trinkwasser wird über Anschlussleitungen an die Endverbraucher geleitet. Versorgt werden folgende unterschiedliche Verbraucher:
235 Anschlüsse für Wohnhäuser
2 Firmen (Kerspe KG, Zimmermann KG )
3 Campingplätze ( 3 Im alten Ohl)
3 Sportanlagen (Turnhalle, Tennisplatz, Sportplatz)
1 Bürgerhaus
1 Schule (zur Zt. unbenutzt)
2 Weidetränken (Buchholzweg und Mesewinkeker Weg)
9 Hausanschlussventile sind im Netz installiert und werden z.Zt. nicht genutzt.
Das Versorgungsgebiet umfasst ca. 258.685 qm. Versorgt werden ca. 774 Personen (Stand 01.01.2014) . Hinzu kommen weitere Einpendler von 3 Sportstätten, einer chemischen Fabrik ( ca. 80 ) , eines Baustoffhandels, 3 Campingplätzen und des Bürgerhauses.
Der tatsächliche Verbrauch bei den Mitgliedern wird über Wasserzähler in einem regelmäßigen Abstand von 12 Monaten ermittelt und in Rechnung gestellt.
Gemäß Gesetzgebung müssen diese Wasserzähler alle 6 Jahre ausgetauscht werden.
Es wird ein monatlicher Basisbeitrag (Zählergebühr) erhoben, der von der Verbandsversammlung festgelegt wird.
Der Verband zahlt eine Wassergeldentnahmegebühr je cbm gefördertem Wasser an das Land NRW.